Fahrrad - SüdstadtResidenz

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Regelung Fahrradkeller und Fahrradabstellplatz

Wir haben einerseits eine sehr schöne Situation, weil wir einen leicht über die Tiefgarage zugänglichen Fahrradkeller haben.
Leider  ist er aber zu klein - zur Bauzeit war wohl Rad fahren noch nicht  wieder so populär. Auch der Abstellplatz im Hof genügt nicht.

Daher müssen strenge Regeln fürs Ein- und Abstellen gelten:

Nur gepflegte, verkehrssichere und fahrbereite Räder sind erlaubt, die auch regelmäßig benutzt werden.
D.h.  z.B. dass Räder ohne Beleuchtung, ohne Luft oder mit sonstigen Mängeln  nichts im Bereich des Gemeinschaftseigentums verloren haben. Solche  müssen Sie auf jeden Fall in Ihren eigenen Räumen (Keller) lagern.
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